Arbeitssicherheitsschuhe
Individuell - Passgenau - Bequem

Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie DGUV 112-191 (früher BGR 191) umfasst die Regelungen rund um die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhen. Demnach muss nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin geprüft werden, ob er nach der Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der Norm EN ISO 20345-20345, entspricht.

Die Zurichtungen, bzw. Veränderungen der Schuhe samt Einlagen müssen nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Konkret bedeutet dies, dass der Schuh weiterhin die sicherheitsrelevanten Merkmale erfüllen muss. Hierbei muss sichergestellt werden, dass u. a. folgende Eigenschaften des Arbeitssicherheitsschuhs gewährleistet sind:

  • Resthöhe der Zehenschutzkappe
  • Antistatik
  • Energieaufnahmevermögen
  • Wasserdurchtritt
  • Ergonomische Anforderungen wie z.B. Schuhform, Passform, Polsterung, Gewicht usw.

Wir bieten Ihnen aus diesem Grund ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind. Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Anforderungen der DGUV Regel 112-191. Der Schutz gemäß der Baumusterprüfung, sowie der Versicherungsschutz bleiben somit erhalten. Sollten trotz der Vielzahl an Baumustersystemen die wir führen, keines zu Ihrem Schuh passen, können wir Ihnen Sicherheitsschuhe der Firma ATLAS anbieten, die für viele Veränderungen geeignet sind.

Leitfaden für Sie bei Arbeitssicherheitsschuhen mit Zurichtung, bzw. Einlagenversorgung

  • Wir prüfen, ob Ihr bisheriger Schuh mit einem Baumustersystem von uns veränderbar ist (in 70% der Fälle können wir Ihren Sicherheitsschuh verwenden). Ist das nicht möglich: Suchen Sie sich ein Modell aus unserem Programm aus, das mit dem Zusatz "BGR 191" gekennzeichnet ist.
  • Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche oder die Notwendigkeit von orthopädischen Änderungen sowie eine Einlagenversorgung bei Ihrem Modell. Im Falle einer ärztlichen Verordnung reichen Sie diese bitte mit Ihrer Bestellung bei uns ein.
  • Sollen die Veränderungen von einem Kostenträger übernommen werden, dann übernehmen wir die Beantragung für Sie. Die dafür notwendigen Unterlagen füllen wir gerne mit Ihnen gemeinsam aus.
  • Wir führen die Schuhzurichtung durch, bzw. fertigen Ihre Maßeinlagen mit den speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten.
  • Sollte eine weitere Anpassung nötig sein, führen wir diese durch.
  • Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit den Kostenträgern, wenn Sie das wünschen!
  • Sie kommen nach ca. 8 Wochen in unser Geschäft, um die Zurichtung / Einlagen von uns noch einmal kostenfrei überprüfen zu lassen.

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Anträge zum downloaden finden Sie hier

Unsere Öffnungszeiten zu den Feiertagen

Mittwoch, 27.12.2023: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr
Donnerstag, 28.12.2023: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr
Freitag, 29.12.2023: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr

Ab Dienstag, 02.01.2024 sind wir dann wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!

Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten, sowie ein friedliches, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2024!